Die Nullung Schema III mit gemeinsam geführtem Neutral- uns Schutzleiter (PEN) als Schutzart in der Hausinstallation wird seit 1975 nicht mehr angewendet und ist seit 1985 verboten. Seither werden Neutral- und Schutzleiter getrennt geführt (Nullung TN-S) damit verbesserte sich der Schutz in der elektrischen Installation und vor allem auch der gesteckten Verbraucher. Zusätzlich können in diesen neuen Installationen auch RCD (Fehlerstromschutzschalter) eingesetzt werden, die zum ersten Mal einen wirklichen Personenschutz erreichen.
Elektrische Installationen und Verbraucher werden auch in Haushalten immer komplexer und damit auch störungsanfälliger. Moderne elektrische Installationen erfüllen diese Kriterien.
Der Gesetzgeber verlangt, dass elektrische Installationen
Der Eigentümer der Installation ist für deren einwandfreien Betrieb verantwortlich.
bei alten Installationen ist dies nicht mehr in jedem Fall gegeben.
wir sehen uns deshalb in der Pflicht, Eigentümer und Betreiber elektrischer Installationen auf mögliche Risiken und Konsequenzen hinzuweisen.
Für Vorschläge geeigneter Sanierungsmassnahmen kontaktieren Sie gerne den Elektriker Ihres Vertrauens.
Hier können Sie den Infoflyer der Elektrikerverbände herunterladen.
Belassen Sie die Installation nach Nullung Schema III in Kenntnis der Tatsache, dass diese nicht mehr den Vorschriften von NIV Artikel 3 bzw. 4 entspricht, tragen Sie insbesondere bei einem Unfall während des Betriebs die Konsequenzen in zivil- und strafrechtlicher Hinsicht ESTI Weisung 225 Abs. 5. In einigen Fällen kann auch der Vorwurf der Fahrlässigkeit erhoben werden.
Die Beurteilung, ob eine Sanierung der elektrischen Installationen in Ihrem Fall verhältnismässig ist, liegt bei Ihnen.
Erachten Sie trotz dringender Empfehlung eine Erneuerung Ihrer Elektrischen Anlage als nicht verhältnismässig, ist folgendes weitere Vorgehen vorgesehen:
Für Steckdosen mit einem Bemessungsstrom ≤ 32 A, die zur freizügigen Verwendung bestimmt sind, muss seit 2010 der zusätzliche Schutz durch eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom ≤ 30mA angewendet werden.
Die fehlende Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) ist einzubauen. NIN 4.1.1.3.3 ArG Art 6 (Arbeitsgesetz) Der Arbeitgeber muss zur Wahrung und Verbesserung der Arbeitssicherheit alle Anordnungen erteilen...
Erachten Sie trotz dringender Empfehlung eine Erneuerung Ihrer Elektrischen Anlage als nicht verhältnismässig, ist folgendes weitere Vorgehen vorgesehen: